Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse

Ein Arbeitsvertrag legt wichtige Rahmenbedingungen für Ihr Arbeitsverhältnis fest. Lassen Sie Klauseln, Änderungen und Befristungen prüfen, bevor daraus ein Problem entsteht.

Arbeitsverträge regeln mehr als Gehalt und Arbeitszeit. Bestimmungen zu Aufgaben, Überstunden, Urlaub, Konkurrenz, Verschwiegenheit oder einer Befristung können später große Bedeutung bekommen.

Ich prüfe bestehende Verträge und unterstütze Sie bei der Gestaltung neuer Vereinbarungen. Auch Vertragsänderungen und die rechtliche Gestaltung von Dienstverhältnissen bespreche ich mit Ihnen verständlich und mit Blick auf Ihre Ziele.

Wobei ich Sie unterstütze

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Änderung bestehender Vertragsbedingungen
  • Bewertung von Befristungen
  • Klärung von Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis

Arbeitnehmer erfahren, welche Klauseln sie akzeptieren müssen und wo Verhandlungsspielraum besteht. Arbeitgeber erhalten eine klare Einschätzung, wie sie Vereinbarungen rechtssicher und praktikabel gestalten.

Häufige Fragen zu Arbeitsverträgen

Soll ich einen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Ja. Eine frühe Prüfung kann unklare oder nachteilige Regelungen sichtbar machen. Besonders bei Befristungen, Rückzahlungsklauseln, Überstunden, Konkurrenzverboten und variabler Vergütung lohnt sich eine rechtliche Einschätzung.

Das hängt von der konkreten Änderung und vom Vertrag ab. Nicht jede Vertragsänderung kann einseitig durchgesetzt werden. Ich prüfe, ob eine Zustimmung erforderlich ist und welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen.

Nein. Die Wirksamkeit hängt unter anderem von der Vereinbarung, dem Grund der Befristung und den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab. Eine Prüfung sollte möglichst vor Ablauf der Befristung erfolgen.

Mag. Katharina Kessler, MBL
Mag. Katharina Kessler, MBL

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine schnelle, persönliche Einschätzung und eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt.

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Mag. Katharina Kessler, MBL