Honorar

Bevor wir starten, besprechen wir Ihr Anliegen, den voraussichtlichen Aufwand und die möglichen Kosten. Sie wissen dadurch früh, womit Sie rechnen können.

Je nach Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, nach einem vereinbarten Stundensatz oder mit einem Pauschalhonorar. Welche Variante passt, hängt vom Umfang und der Planbarkeit der Tätigkeit ab.

Auch bei einer Erstberatung klären wir transparent, welche Kosten entstehen. Wenn sich im Verlauf neue Arbeitsschritte ergeben, spreche ich das mit Ihnen ab. So behalten Sie die Kontrolle über den Ablauf und Ihr Budget.